Kooperationsvertrag mit Pflegeeinrichtungen
Vertragspartner:
- Ärzte des HaffNet
- Pflegeheim Pommernmühle Ueckermünde
- Volkssolidarität „Haus der Geborgenheit“ Eggesin
- Volkssolidarität ,,Haus der Vertrautheit” Ueckermünde
- Vitanas Senioren Centrum, Ueckermünde
Rechtliche Grundlage: § 119b Abs. 2 SGB V
Der Pflegeheimvertrag regelt entsprechend der Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V die Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen (Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag).
Eine fachübergreifende Zusammenarbeit von Haus – und Fachärzten soll eine optimale ambulante Behandlung der Versicherten in den Pflegeeinrichtungen gewährleisten. Die Lebensqualität der Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen soll durch eine strukturierte Kommunikation und eine hohe Behandlungsqualität zwischen festen hausärztlichen Ansprechpartnern und den Fachärzten der Region gesteigert werden.
Kontakt für Fragen: info@haffnet.de